Mit der Neufassung des ElektroG (Elektro- und Elektronikgerätegesetz) sind Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten – und somit auch Marktplätze und Online-Händler – nun verstärkt in der Pflicht, bestimmte Vorgaben einzuhalten. Ab dem 1. Juli 2023 gilt die Prüfpflicht für Marktplätze gemäß dem ElektroG3. Das bedeutet, dass Marktplätze Elektrogeräte nur dann zum Verkauf anbieten dürfen, wenn […]
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